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Hausmeisterservice, Reinigung & Winterdienst – Hausmeisterservice Fischer Unterkirnach

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Hausmeisterservice, Reinigung & Winterdienst

Unsere Referenzen

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Gebäudebetreuung besteht selten aus einer großen Aufgabe, sondern aus vielen kleinen, die regelmäßig anfallen und sofort auffallen, sobald sie liegen bleiben: ein Treppenhaus, das nicht gewischt wurde, eine Mülltonne, die nach der Leerung an der Straße steht, ein nicht geräumter Zugang nach dem ersten Schnee. Wir übernehmen diese laufende Betreuung als feste Vereinbarung für Wohnobjekte, Mietshäuser und Gewerbeimmobilien im Schwarzwald-Baar-Kreis – Reinigung, Winterdienst, Kontrollgänge und Kleinreparaturen aus einer Hand, mit einem festen Ansprechpartner, der das Objekt kennt. Für Eigentümer und Verwaltungen, die nicht vor Ort wohnen, ist das oft der einzige Weg, den Zustand eines Objekts überhaupt verlässlich zu kennen.

Was wir für Sie tun

Worauf es dabei ankommt

Reinigungsservice für Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen

Treppenhaus, Kellergang, Waschküche, Aufzugkabine und Eingangsbereich reinigen wir in festen Intervallen – wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich, je nach Nutzung des Objekts. Bei Gewerbeobjekten kommen Sanitärbereiche und Parkflächen dazu. Wichtig ist der Rhythmus: Unterhaltsreinigung im festen Turnus ist über das Jahr gerechnet günstiger und optisch dauerhaft besser als zwei Grundreinigungen.

Winterdienst und Verkehrssicherungspflicht

Als Eigentümer oder Verwalter haften Sie dafür, dass Gehwege und Zugänge zu den ortsüblichen Zeiten geräumt und gestreut sind. Diese Pflicht können wir vertraglich übernehmen; Umfang und Räumzeiten halten wir dabei schriftlich in der Saisonvereinbarung fest. In den Höhenlagen ab 800 Metern planen wir die Saison von Oktober bis April, im Baar-Bereich kürzer.

Kontrollgänge mit Rückmeldung

Bei jedem Kontrollgang schauen wir auf die Punkte, die teuer werden, wenn sie übersehen werden: verstopfte Abläufe, feuchte Kellerwände, lose Dachziegel nach Sturm, defekte Beleuchtung in Fluchtwegen. Auffälligkeiten melden wir mit Foto, bevor daraus ein Schaden wird.

Feste Intervalle statt Einzelaufträge

Objektbetreuung funktioniert nur im Rhythmus. Wir legen mit Ihnen fest, was in welchem Intervall passiert, und halten das ein, statt für jede Kleinigkeit ein neues Angebot zu schreiben.

So läuft es ab

Von der ersten Anfrage bis zur Abnahme – damit Sie wissen, was wann passiert.

  1. 1

    Objektbesichtigung

    Wir sehen uns das Objekt gemeinsam an und notieren, was tatsächlich anfällt: Flächen, Zugänge, Technik, Problemstellen.

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    Leistungsverzeichnis

    Sie bekommen schriftlich, was in welchem Intervall übernommen wird – Reinigung, Kontrolle und Winterdienst getrennt ausgewiesen.

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    Vereinbarung

    Feste monatliche Vereinbarung mit klarer Kündigungsregelung. Der Winterdienst wird als Saison separat geregelt.

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    Laufende Betreuung

    Die vereinbarten Leistungen laufen im Rhythmus, ohne dass Sie jedes Mal beauftragen müssen.

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    Rückmeldung

    Auffälligkeiten und ausgeführte Sonderarbeiten melden wir zeitnah – mit Foto, wenn es um einen Schaden geht.

Was den Preis bestimmt

Pauschalpreise pro Quadratmeter führen bei dieser Art von Arbeit fast immer zu Nachträgen. Wir kalkulieren nach Besichtigung – diese Punkte machen den Unterschied:

Häufige Fragen

Bieten Sie auch reine Reinigungsleistungen ohne Hausmeistervertrag an?

Ja. Treppenhaus- und Unterhaltsreinigung können Sie auch einzeln beauftragen, ohne die übrige Objektbetreuung. Sinnvoll ist das vor allem bei Mehrfamilienhäusern, bei denen die restlichen Aufgaben intern abgedeckt sind.

Übernehmen Sie auch die Verkehrssicherungspflicht im Winter?

Ja. Räum- und Streudienst können wir vertraglich übernehmen. Die Übertragung der Pflicht sowie Umfang und Räumzeiten werden dabei schriftlich in der Vereinbarung geregelt.

Ab wann sollte ein Winterdienstvertrag abgeschlossen werden?

Idealerweise bis Ende September. In den Höhenlagen des Schwarzwalds kann der erste Schnee früh fallen, und wir planen die Räumtouren vor Saisonbeginn.

Ab welcher Objektgröße lohnt sich eine Betreuungsvereinbarung?

Es gibt keine feste Untergrenze. Auch für ein einzelnes Mehrfamilienhaus oder ein Gewerbeobjekt mit Parkfläche lässt sich eine sinnvolle Vereinbarung treffen. Entscheidend ist, ob regelmäßig etwas anfällt oder nur sporadisch.

Was passiert, wenn bei einem Kontrollgang ein Schaden auffällt?

Wir melden uns umgehend mit Fotos und einer Einschätzung. Kleinere Sachen beheben wir direkt, sofern das vereinbart ist; bei größeren Schäden bekommen Sie ein separates Angebot, bevor etwas passiert.

Arbeiten Sie auch für Hausverwaltungen?

Ja. Für Verwaltungen mit mehreren Objekten in der Region ist ein einzelner Ansprechpartner vor Ort meist deutlich praktikabler als wechselnde Dienstleister je Objekt.

Wo wir arbeiten

Ab Unterkirnach im Umkreis von rund 25 Kilometern – im Schwarzwald-Baar-Kreis und angrenzend in den Landkreisen Rottweil und Tuttlingen.

Interesse? Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.

Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben – wir melden uns zeitnah zurück.

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