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Von der einmaligen Rodung eines völlig zugewachsenen Grundstücks bis zur laufenden Pflege in festen Intervallen – und den Grünschnitt nehmen wir mit, statt ihn Ihnen als Haufen zu hinterlassen. Für große Flächen fahren wir mit dem Aufsitzmäher, für verwilderte kommen Freischneider, Balkenmäher und Wurzelstockfräse dazu. Wer selbst schneidet, kann sich eine Containermulde hinstellen lassen und sie in Ruhe füllen – wir holen sie wieder ab.
Radikale Hecken- und Gehölzschnitte sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht zulässig; erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte. Größere Rodungen planen wir deshalb bewusst ins Winterhalbjahr – wir weisen Sie darauf hin, statt den Termin einfach zu machen.
Flächen, an die jahrelang niemand herangegangen ist, arbeiten wir in einem Zug auf: freischneiden, Gehölze entfernen, Wurzelstöcke fräsen, Material abfahren. Danach ist die Fläche wieder mit normalem Gerät pflegbar – das ist meist das eigentliche Ziel.
In Höhen- und Hanglagen überleben nicht alle Pflanzen, die im Gartencenter gut aussehen. Wir wählen robuste, standortgerechte Arten und berücksichtigen Wind, Spätfrost und Bodenverhältnisse – das erspart Ihnen die Nachpflanzung im übernächsten Jahr.
Wir passen die Intervalle an die tatsächliche Saison an: im Frühsommer enger, im Spätjahr ausgedünnt. Ein starrer Vierwochen-Rhythmus über das ganze Jahr ist in dieser Höhenlage entweder zu selten oder zu oft.
Von der ersten Anfrage bis zur Abnahme – damit Sie wissen, was wann passiert.
Wir sehen uns Fläche, Zugang und Zustand an. Bei laufender Pflege klären wir dabei auch Abstellflächen und Wasseranschluss.
Sie bekommen ein Angebot mit klarem Leistungsumfang – inklusive der Frage, was mit dem Grünschnitt passiert.
Bei Rodungen berücksichtigen wir die gesetzlichen Schnittzeiten, bei Pflege legen wir das Intervall fest.
Wir arbeiten mit eigenem Gerät und räumen die Fläche danach besenrein.
Schnitt- und Fräsgut nehmen wir mit und entsorgen es fachgerecht.
Pauschalpreise pro Quadratmeter führen bei dieser Art von Arbeit fast immer zu Nachträgen. Wir kalkulieren nach Besichtigung – diese Punkte machen den Unterschied:
Radikalschnitte und Rodungen sind vom 1. März bis 30. September gesetzlich untersagt, um brütende Vögel zu schützen. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben in diesem Zeitraum erlaubt. Größere Arbeiten planen wir deshalb ins Winterhalbjahr.
Ja. Abtransport und fachgerechte Entsorgung von Schnitt- und Fräsgut gehören bei uns zum Auftrag – Sie müssen nichts selbst wegbringen.
Ja, mit der Wurzelstockfräse. Der Stock wird unter Geländeniveau abgefräst, sodass die Fläche anschließend wieder bepflanzt oder eingesät werden kann.
Ja. Laufende Pflege mit festen Intervallen ist bei uns der Regelfall – wir stimmen die Häufigkeit auf den tatsächlichen Wuchs ab statt auf einen starren Kalender.
Bäume im üblichen Hausgartenformat fällen wir selbst. Bei sehr großen oder schwierig stehenden Bäumen sagen wir das offen und binden bei Bedarf einen Fachbetrieb ein, statt es zu riskieren. Beachten Sie außerdem, dass manche Gemeinden eine Baumschutzsatzung haben.
Ab Unterkirnach im Umkreis von rund 25 Kilometern – im Schwarzwald-Baar-Kreis und angrenzend in den Landkreisen Rottweil und Tuttlingen.
Interesse? Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.
Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben – wir melden uns zeitnah zurück.